Das Programm STÄRKEN vor Ort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die soziale, schulische und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Im Rahmen eines lokalen Aktionsplans und mit Hilfe von niedrigschwelligen und wohnortnahen Mikroprojekten sollen junge Menschen aufgesucht, sozial stabilisiert und motiviert und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben sozial und beruflich besser integriert werden. Zivilgesellschaftliche Beteiligung und Einbindung und Vernetzung der lokalen Akteure spielen eine zentrale Rolle bei der Programmumsetzung.
Grundlage der Förderentscheidung ist der Lokale Aktionsplan, den alle Beteiligten zur Förderung der Adressatinnen und Adressaten erarbeiten und umsetzen. Diese Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Projekte, z.B. aufsuchende und motivierende Ansätze, Projekte zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, zur (ersten) beruflichen Orientierung, zum Erwerb erster Fachkenntnisse oder zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Darüber hinaus werden das Engagement und zivilgesellschaftliche Strukturen in den Fördergebieten nachhaltig gestärkt.
Wie im Vorgängerprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“, erfolgt die Förderung der Mikroprojekte zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Die ESF-Regiestelle, Servicestelle STÄRKEN vor Ort, ist im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die bundesweite Koordination des Programms zuständig.
An der Ausschreibung des am 01. Dezember 2008 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestarteten Programms STÄRKEN vor Ort haben sich zahlreiche Kommunen und Landkreise mit der Aufstellung eines Lokalen Aktionsplanes beteiligt. Insgesamt wurden bundesweit 280 Fördergebiete in 203 Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Förderung ausgewählt, die im März 2009 mit der konkreten Umsetzung der Lokalen Aktionspläne begonnen haben. Eine Förderung erfolgt in klar abgrenzbaren und von den Gebietskörperschaften definierten Stadtteilen sowie Landkreisen in der Fläche. Die Liste der Kommunen und Landkreise, in denen Gebiete gefördert werden, finden Sie im Downloadbereich unter www.staerken-vor-ort.de. An gleicher Stelle gibt es zunächst eine Übersicht über die Landkreise, die in der Fläche gefördert werden.
Für das Programm STÄRKEN vor Ort des Bundesfamilienministeriums ist für den Zeitraum von März 2009 bis Dezember 2011 ein Fördervolumen in Höhe von fast 99 Millionen Euro vorgesehen. Die beteiligten Kommunen und Landkreise haben eine Kofinanzierung in Höhe von 15 Prozent zu erbringen. Wie im Vorgängerprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ werden die Mikroprojekte zu 100 Prozent aus ESF-Mitteln finanziert.
(Informationen zum Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ in der ESF-Interventionsphase 2000 – 2006 erhalten Sie unter www.los-online.de ).
Das Programm STÄRKEN vor Ort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zum Ziel, die soziale, schulische und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu unterstützen. Durch Aktivierung sollen die Jugendlichen und Frauen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung gewinnen. In diesem Rahmen werden auch die zivilgesellschaftliche Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure gefördert
Das Programm STÄRKEN vor Ort übernimmt damit das erfolgreiche Instrument des Einsatzes von lokalem Kapital für soziale Zwecke aus dem gleichnamigen Vorgängerprogramm und wird zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische Ziele ausgerichtet.
STÄRKEN vor Ort verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und will diejenigen ansprechen, die durch die Regelförderung oder andere adressatenspezifische Angebote nur schwer erreichbar sind. Um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen und Frauen zu erzielen, sollen bestehende Förderangebote, z.B. Länder- und Bundesprogramme und insbesondere auch kommunale Angebote, ergänzt und in der Umsetzung des Programms miteinander verknüpft werden.