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Die Stadt Fürstenwalde betreibt als öffentliche Einrichtung einen Wochenmarkt.
Der rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Wochenmarktes wird durch die jeweilige gültige
Wochenmarktsatzung und
Wochmarktgebührensatzung der Stadt gegeben.
Der Wochenmarkt wird ganzjährig am Dienstag, Donnerstag von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr – 15.00 Uhr durchgeführt.
Der Markt wird auf dem Fürstenwalder Marktplatz mitten im Stadtzentrum abgehalten.
Da der Wochenmarkt als nicht festgesetzter Markt betrieben wird, ist die Teilnahme als Markthändler nur mit einer Reisegewerbekarte möglich. Ausgenommen davon ist die sogenannte „Urproduktion“, also Land- und Forstwirtschaft, Gärtnereien, Fischzucht usw.