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Sterbefall (Beurkundung)

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. 
Die Anzeige ist spätestens an dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt oder bei einem Bestatter Ihrer Wahl anzuzeigen. 
Wenn Sie es wünschen, kann das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen alle notwendigen Formalitäten weiter erledigen. Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall, die Totenscheine, den Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen. Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen sind folgende Unterlagen mit vorzulegen:

Der Verstorbene war ledig:

  • Geburtsurkunde, Geburtsschein, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern des Verstorbenen
Der Vestorbene war verheiratet:
  • Heiratsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familenbuch
 Die Ehe des Verstorbenen bestand nicht mehr:
  • Nachweis der Auflösung der Ehe, z.B. geschieden/ rechtskräftiges Scheidungsurteil, verwitwet/ Sterbeurkunde, Beschluss über die Todeserklärung
Sie erhalten gebührenfreie Urkunden (z.B. Bestattungsschein, Sterbeurkunde in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung, Sterbeurkunde für die Beantragung der Witwenrente u.a.m.).
Urkunden z.B. für die Beantragung eines Erbscheines sind gebührenpflichtig (lt. Gebührentarif).
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


 
Standesbeamtin
Frau Angela Weigelt
Zimmer: 193
Telefon: (03361) 557 234
zur eMail

Frau Anke Wilde
Zimmer: 193
Telefon: (03361) 557 238
zur eMail



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