Geburt (Beurkundung)
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Da wir in Fürstenwalde/Spree über kein Krankenhaus mehr verfügen sind im Standesamt Fürstenwalde/Spree nur noch Anzeigen von Hausgeburten möglich.
Bei einer Hausgeburt sollte die Anzeige binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Die Anzeige kann durch die Mutter, den Vater, die Hebamme, den Arzt oder auch jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, erfolgen.
Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand der Mutter.
Ist die Mutter ledig:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
Ist die Mutter verheiratet:
-
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / ersatzweise die Heiratsurkunde
-
Personalausweis/ Reisepass
-
Bescheinigung der Hebamme des Arztes
Ist die Mutter geschieden
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / ersatzweise die Heiratsurkunde, sollte die Scheidung in der Urkunde nicht vermerkt sein, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit vorzulegen,
- Personalausweis/ Reisepass
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Ist die Mutter verwitwet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / ersatzweise die Heiratsurkunde, sollte der Vermerk über den Tod des Ehemannes fehlen, ist die Sterbeurkunde mit vorzulegen,
- Personalausweis/Reisepass
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, u.a.m. erhalten Sie im Standesamt.