Die Obdachlosenunterkunft befindet sich in der Küstriner Str. 34, in 15517 Fürstenwalde. Die Stadt Fürstenwalde ist Träger dieser Einrichtung.
Obdachlose Personen werden nach dem Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörde (Ordnungsbehördengesetz-OBG) untergebracht (eingewiesen).
Durch die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft wird kein Mietverhältnis begründet.
Die Obdachlosenunterkunft ist eine gebührenpflichtige Einrichtung. Gemäß § 3 der Satzung über die Einrichtung und Unterhaltung von Odachlosenunterkünften der Stadt Fürstenwalde wird für die Benutzung eine Gebühr nach einer besonderen Gebührenordnung erhoben.
In einer Benutzungs - und Hausordnung wird die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit geregelt .