Hilfe und Unterstützung bei drohendem Wohnraumverlust durch den Erhalt der Mitteilung über den Termin der zwangsweisen Räumung des Wohnraumes durch den Gerichtsvollzieher.
Unterschützung bei der Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen, Behörden, Institutionen bzw. Einrichtungen.
Teilnahme an der Zwangsvollstreckung.
Einweisung in die gebührenpflichtige Obdachlosenunterkunft.
Ziel der Beratung und Begleitung von obdachlosen Personen ist es, durch eineneinzelfallbezogene Betreuung zu erreichen, dass die obdachlose Person wieder befähigt wird ein selbständiges Leben in einer eigenen Wohnung bzw. in einer Einrichtung zu führen.