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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die Hundehaltung. Die Hundesteuer wird von der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben. Mit dieser Steuer werden neben fiskalen auch ordnungspolitische Ziele verfolgt.
Wer ist zur Zahlung der Hundesteuer verpflichtet?
Steuerpflichtig ist die Hundehalterin/der Hundehalter. Hundehalterin/Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in ihrem/seinem Haushalt aufgenommen hat.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von einer Woche nach dessen Aufnahme in den Haushalt oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Fachgruppe Steuern anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies der Fachgruppe Steuern innerhalb einer Woche durch schlüssigen Nachweis anzuzeigen. Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgegeben. Jeder Hund muss sichtbar mit einer gültigen Hundesteuermarke versehen sein, wenn dieser sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.
Rechtliche Grundlagen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt aufgrund der
Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG).
| Hundesteuer | erforderliche Unterlagen | Gebühren | Ansprechpartner |
|---|---|---|---|
| Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 04.10.2007 Steuersätze (jährlich): 1. für den ersten Hund 48,00 €, 2. für einen zweiten und jeden weiteren Hund 84,00 € 3. für einen gefährlichen Hund 400,00 € Bitte beachten Sie die Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungstatbestände der §§ 5 und 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 04.10.2007. |
Anmeldung eines Hundes: innerhalb von einer Woche nach Haltungsbeginn erforderliche Angaben: Name und Anschrift der Hundehalterin/ des Hundehalters, Rasse,Geschlecht, Anschaffungs- oder Wurfdatum, Farbe, erworben am: erworben von wem: Das Anmeldeformular ist erhältlich in der Fachgruppe Steuern. |
keine | Frau Petra Tracz Zimmer: 239 Telefon: (03361) 557 121 zur eMail |
| Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 04.10.2007 | Abmeldung eines Hundes: innerhalb von einer Woche nach Beendigung der Hundehaltung erforderliche Angaben: Name und Anschrift der Hundehalterin/ des Hundehalters, Rasse, Geschlecht, Farbe, abgeschafft am: eingegangen am: eingeschläfert am: (bitte ärztliche Bescheinigung beifügen) entlaufen am: veräußert an: (Bitte vollständige Adresse des Erwerbers angeben) Das Abmeldeformular ist erhältlich in der Fachgruppe Steuern. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke der Fachgruppe Steuern zu übergeben. |
keine | Frau Petra Tracz Zimmer: 239 Telefon: (03361) 557 121 zur eMail |