Dieses Bild zeigt das Logo der Stadt: einen Raben, ein Blatt und eine Wasserwelle. Stadtansicht: Bahnhof Stadtansicht: Wasserturm Stadtansicht: Spreebrücke Stadtansicht: Freie Grundschule Dr. P. Rahn & Partner Stadtansicht: Bürgerhaus Stadtansicht: Bullenturm Stadtansicht: Tierpark Stadtansicht: Steg Stadtansicht: Altes Rathaus Stadtansicht: Goetheplatz Stadtansicht: Dom Stadtansicht: Grasnickbrunnen Stadtansicht: Taubenhaus Stadtansicht: Rauener Berge Stadtansicht: Wassertürme Stadtansicht: Muehlenstrasse Stadtansicht: Uferstrasse Stadtansicht: Am Goetheplatz Stadtansicht: Frankfurter Stadtansicht: Leuchtturm Stadtansicht: Kaiserhof Stadtansicht: Rathauscenter Stadtansicht: Doppelgaenger Stadtansicht: NCC-Gebäude am Bahnhof

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Die Ausschüsse der Stadtverordnentenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheit der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse (13 Mitglieder) bilden und sachkundige Einwohner (5 je Ausschuss) als beratende Mitglieder berufen. Zur Vertretung der Interessen von Gruppen von Einwohnern der Stadt können Beiräte (max. 7 Mitglieder) gebildet werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

In der Stadt Fürstenwalde gibt es den Hauptausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung, den Ausschuss für Soziales, Kultur und Gleichstellungsfragen sowie den Rechnungsprüfungsausschuss (7 Mitglieder). Es sind ein Integrationsbeirat, ein Seniorenbeirat, ein Gleichstellungsbeirat und ein Behindertenbeirat benannt.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus 13 Stadtverordneten und dem stimmberechtigten Bürgermeister. Er ist zuständig für und entscheidet:

  • Übernahme von Bürgschaften
  • Abschluss von Gewährverträgen
  • Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte
  • Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleich kommen
  • Erlass von Abgaben ab 25.000 €
  • Festlegung von Grundsätzen für Grundstücksverkäufe
  • Vergaben, die nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung sind (§ 50, Abs. 2, Satz 1 BbgKVerf.)
  • Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der STVV bedürfen und die nicht dem Bürgermeister obliegen

Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Stadtentwicklungsausschuss setzt sich aus 13 Stadtverordneten und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Er ist zuständig für:

  • Stadtentwicklung
  • Regionalplanung
  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
  • Hoch- und Tiefbau sowie Freiflächengestaltung
  • Angelegenheiten des Umwelt-, Natur- und Immissionsschutzes

Ausschuss für Soziales, Kultur und Gleichstellungsfragen

Der Ausschuss setzt sich aus 13 Stadtverordneten und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen und ist zuständig für:

  • Angelegenheiten des Gesundheits-, Sozial- und Wohnungswesens
  • Gleichstellungsfragen
  • Jugendangelegenheiten
  • Förderung von Vereinen und Verbänden

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 7 Mitglieder und ist zuständig für:

  • Prüfung der Buchführung und Jahresabschlüsse
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung der Finanzvorfälle gem. § 56 Haushaltsgrundsätzegesetz

Ansprechpartnerin

Die öffentlichen Beratungsdrucksachen, Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse können im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden.

Frau Franka Koch
Zimmer: 122
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: (03361) 557 117
Telefax: (03361) 557 410
zur eMail


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Ausschüssen und Mandatsträgern finden sie unter Gremien in unserem 

Bürgerinfoportal der Stadtverordnetenversammlung.