Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung
Der Ausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 2 BbgKVerf
- die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung,
- Geschäfte mit Vermögensgegenständen der Stadt, sofern der in der Hauptsatzung für die Stadtverordnetenversammlung festgelegte Wert unterschritten ist und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
- den Erlass von Abgaben, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
- die Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt,
- die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die den Vorgenannten gleich kommen,
- alle an die Stadtverordnetenversammlung gerichteten Vorschläge, Hinweise und Beschwerden, sofern diese in den Aufgabenbereich der Stadt fallen,
- Sachverhalte städtischer Gesellschaften und Beteiligungen von mehr als 50 %, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung obliegen,
- Angelegenheiten, die ihm nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen der Eigenbetriebe zugewiesen sind
Der Ausschuss berät insbesondere über
- die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungsführung, der Personalplanung und -entwicklung und den Stellenplan,
- Fragen der inneren Verwaltung und des Bürgermeisterbereiches,
- Angelegenheiten des Ortsrechts einschließlich der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung,
- Fragen der inneren Organisation der Stadtverordnetenversammlung,
- die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und sonstigen Verbänden/Vereinigungen sowie über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,
- die Bestellung der Vertreter/innen der Stadt in wirtschaftlichen Unternehmungen, Zweckverbänden und sonstigen Einrichtungen sofern Mandate über die gesetzliche Vertretung hinaus zu besetzen sind,
- die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen soweit nicht andere Fachausschüsse zuständig sind,
- den Abschluss und die Ausgestaltung von Städtepartnerschaften,
- die Verleihung und Aberkennung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen,
- Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung, der Stadtreinigung und des Brandschutzes,
- Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung,
- alle sonstigen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fallen und deren Vorberatung nicht anderen Ausschüssen zugewiesen sind.
Der Ausschuss im [Bürgerinfoportal].
Mitglieder
Vorsitz: |
Kai Hamacher (Bündnis Fürstenwalder Zukunft e. V. (BFZ)) |
---|---|
Ordentliche Mitglieder | |
AfD Alternative für Deutschland
(1 Sitz) |
Jürgen Gebauer |
Bündnis 90/Die Grünen
(1 Sitz) |
Peter Apitz |
Bündnis Fürstenwalder Zukunft e. V. (BFZ)
(3 Sitze) |
Christian Dippe Kai Hamacher Nancy Krüger |
CDU
(2 Sitze) |
Gernot Geike Uwe Koch |
DIE LINKE
(2 Sitze) |
Monika Fiedler Stephan Wende |
Die Partei/Fae
(1 Sitz) |
Peter-Martin Mattigk |
FDP
(1 Sitz) |
Gordon Starcken |
SPD
(2 Sitze) |
Juliane Meyer Elke Wagner |